Orientierungshilfe für Eltern
Dieser Flyer bietet Eltern und Erziehungsberechtigten beim Eintritt in den Kindergarten oder in die Primarschule eine Orientierung.
Elternmitwirkung – Elternbildung
Hier finden Sie das Konzept Elternmitwirkung. An der PSG Lauchetal bestehen die verschiedensten Mitwirkungsmöglichkeiten. Im Moment existiert kein Elternrat. Elternbildungsveranstaltungen finden regelmässig statt. Wir freuen uns auf Ihr Engagment.
Musikunterricht
Der Kanton leistet an den Musikunterricht, der an einer anerkannten Musikschule erfolgt, einen finanziellen Beitrag. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach der kantonalen Regelung. Die Musikschulen stellen direkt Rechnung an die Eltern. An den freiwilligen Flötenunterricht der Schule leisten die Eltern einen Jahresbeitrag von Fr. 250.–.
Der Flötenunterricht startet bei uns ab der 2. Klasse. Alle Eltern erhalten Ende 1. Klasse die Informationen und ein Anmeldeformular von der Schule.
Bei Fragen wenden Sie sich an die Schulleitung.
Selektives Obligatorium vorschulische Sprachförderung (SOVS)
Sprache verbindet Menschen, ist ein Teil der Kultur und Grundlage für die schulische und berufliche Entwicklung eines Menschen. Im Kanton Thurgau verfügen rund ein Viertel der in den Kindergarten eintretenden Kinder über ungenügende Kenntnisse der Schulsprache Deutsch. Mit der Einführung des selektiven Obligatoriums für die vorschulische Sprachförderung (SOVS) soll die Chancengerechtigkeit erhöht werden.
Jeweils anfang Januar wird eine Sprachstanderhebung bei allen 3-jährigen Kindern im Kanton Thurgau in Form von einer obligatorischen Selbstdeklaration durchgeführt.
Mit einem selektiven Obligatorium werden Kinder mit Förderbedarf in deutscher Sprache zum Besuch eines Angebots verpflichtet. Der Besuch eines Angebots erfolgt während eines Jahres vor dem Kindergarteneintritt und umfasst 4 bis 6 Stunden pro Woche.
Bei Fragen wenden Sie sich an die Schulleitung.
Benützung der Aussenanlagen
Auf allen Schulanlagen im Kanton Thurgau gilt ein Rauch- und Alkoholverbot.
Affeltrangen
Die Aussenanlagen stehen während der schulfreien Zeit der Öffentlichkeit zu folgenden Zeiten zur Verfügung.
Montag–Freitag
08.00–12.00
13.00–22.00
Samstag
08.00–12.00
13.00–20.00
Sonntag
14.00–18.00
Schmidshof – Wolfikon – Zezikon
Die Aussenanlagen stehen während der schulfreien Zeit der Öffentlichkeit zur Verfügung. Die üblichen Ruhezeiten sind aber einzuhalten.