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Absenzen


Kann ein Kind wegen eines unvorhersehbaren Grundes (z. B. Krankheit) die Schule nicht besuchen, so ist die Klassenlehrperson vor Schulbeginn zu informieren. Absenzen wegen vorhersehbarer Gründe (Familienanlässe, Arzt- und Zahnarztbesuch, die nicht während den Freizeit vereinbart werden können) sind der Klassenlehrperson vorgängig mitzuteilen. Absenzgesuche bis zu einem halben Tag können von der Klassenlehrperson bewilligt werden. Die Schulleitung ist zu informieren. Für längere vorhersehbaren Absenzen ist vorgängig die Bewilligung der Schulleitung einzuholen. Die Gesuche sind bis spätestens zwei Wochen vor dem Anlass einzureichen. Absenzen für vorzeitigen Ferienbeginn, bzw. Ferienverlängerung werden grundsätzlich nicht bewilligt. Weitere Infos (u.a. Jokertage, Formular) finden sich im Absenzenreglement.